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Die Lösung

Wir haben immer das passende Produkt

Jedes Unternehmen und jede Arbeitssituation hat unterschiedliche Rahmenbedingungen. Deshalb hängt die Lösung für gesundes Sitzen in Bewegung von Ihren Anforderungen ab!

Option 1

Stellen Ihre Mitarbeiter ihre Stühle ein, aber es kommt trotzdem zu Haltungsfehlern?
Falls ja, empfehlen wir eine individualisierbare Technik, die Aufrichtungsimpulse und aktive Sitzhaltung fördert: die Syncro-Activ-Balance®-Technik.
Dank der automatischen Sitzneigeverstellung (bis –12°) kommt es zu Aufrichtungsimpulsen der Wirbelsäule, hervorgerufen durch eine Beckenkippung nach vorne.

Syncro_Aktiv_Balance_Anim

 

Option 2
Gibt es in Ihrem Unternehmen viele Wechselarbeitsplätze oder macht eine dezentrale Struktur eine Einweisung Ihrer Mitarbeiter problematisch (Haltungsfehler mangels Einstellung)?
Dann empfehlen wir eine sich vollautomatisch einstellende Technik: Daumatic-Balance®.
Sie verfügt über eine automatische Körpergewichtsanpassung des Rückenlehnengegendrucks. Dank einfachster Bedienbarkeit ist sie besonders für Wechselarbeitsplätze geeignet. Die Sitzneige-Automatik (Daumatic-Balance®) mit Sitzkeileffekt dient der Förderung einer gesunden, aufrechten Sitzhaltung und Steigerung des Wohlgefühls. Bei der Serie Bionic ist zusätzlich eine automatische Lumbaltiefenverstellung (Lordomatic®) erhältlich.

Daumatic_Balance_Anim

Einfach vollautomatisch sitzen!

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Automatische
Körpergewichtseinstellung
Automatische
Sitzneigeverstellung
Automatische
Lumbaltiefenverstellung

 

Wir bieten Ihnen auch Lösungen für Steharbeitsplätze

tec_dolphinDer Tec Dolphin Stehsitz beispielsweise bewirkt auch im Stehen eine Entlastung der Wirbelsäule für eine körpergerechte Haltung. Der Vorteil: Entlastung, wo man geht und steht.

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Gesundes Sitzen wird staatlich gefördert

Gesundes Sitzen staatlich gefördert

Mitunter werden die Kosten für einen neuen Bürodrehstuhl von der Rentenversicherung getragen. Mitarbeiter müssen diese Erstattung selbst beantragen. Antragsteller sollten bereits 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben. Und so können Sie vorgehen:

  • Konsultieren Sie einen Orthopäden. Dieser sollte ein Attest ausstellen mit dem Hinweis, dass ein entsprechendes Hilfsmittel benötigt wird, um der Bürotätigkeit weiter nachzugehen.
  • Der Orthopäde sollte das Produkt direkt benennen, so ist die Wahrscheinlichkeit der hundertprozentigen Bezuschussung am höchsten.
  • Reichen Sie das Attest zusammen mit dem entsprechenden Antrag (G100) und einem Kostenvoranschlag bei der Rentenversicherung ein. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Monate betragen.
  • Das Hilfsmittel ist Eigentum des Antragstellers und kann bei einem Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden